Wahlärztin:
     
Für die Gebietskrankenkasse und die Versicherung der Eisenbahner bin ich Wahlärztin.
Das heißt: -nach abgeschlossener Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote.
 - wir bieten Ihnen die bequeme Zahlungsart per Bankomat an oder die Bezahlung per Erlagschein.
 
Nach erfolgter Bezahlung kann die Honorarnote dann  bei ihrer Versicherung zur
Kostenrückerstattung eingereicht werden.
 
Sollten Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, auf ihrer Honorarnote
erscheinen, so sind diese als "Privatleistungen" kenntlich gemacht  und werden von
Ihrer Versicherung nicht rückerstattet.
 
Besonderheit bei GKK+VA:
 
ich habe mit diesen Kassen einen gynäkologischen Vorsorgevertrag
es lassen sich damit einige Vorsorgepunkte von mir direkt mit der Kasse verrechnen.
somit fällt bei der Jahresuntersuchung die für Sie zu zahlende Restsumme geringer aus
als ohne Vorsorgevertrag.
 
Also: Bitte zur Jahresvorsorge IMMER die e-card mitbringen