Kassenverträge:

      für folgende Versicherungen habe ich einen Kassenvertrag:

       BVA
       SVG / SVA
       KFA

    - das heißt, Sie bringen bitte ihre e-card zu jeder Behandlung mit, und es entstehen ihnen keinerlei
       Kosten, da ihre Versicherung alle im Tarifkatalog enthaltenen Leistungen übernimmt.

    - Es gibt allerdings auch hier, wie bei jedem Vertragsarzt, wenige Ausnahmen ,wie z.B. von der
      Patientin gewünschte sog. Privatleistungen, die nicht im Tarifkatalog enthalten sind.
 
   
     
e-card:

      bitte bringen Sie immer ihre e-card mit
      - für die Patientinnen , die bei der BVA und SVA versichert sind, benötigen wir die card bei jeder Konsultation
      -bei Patientinnen der GKK und VA benötigen wir die card bei der Jahresvorsorge