Kassenverträge: für folgende Versicherungen habe ich einen Kassenvertrag: BVA SVG / SVA KFA - das heißt, Sie bringen bitte ihre e-card zu jeder Behandlung mit, und es entstehen ihnen keinerlei Kosten, da ihre Versicherung alle im Tarifkatalog enthaltenen Leistungen übernimmt. - Es gibt allerdings auch hier, wie bei jedem Vertragsarzt, wenige Ausnahmen ,wie z.B. von der Patientin gewünschte sog. Privatleistungen, die nicht im Tarifkatalog enthalten sind. |
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e-card: bitte bringen Sie immer ihre e-card mit - für die Patientinnen , die bei der BVA und SVA versichert sind, benötigen wir die card bei jeder Konsultation -bei Patientinnen der GKK und VA benötigen wir die card bei der Jahresvorsorge |